Erbteil verkaufen – schnell und sicher dank direktem Ankauf durch uns

Ein Erbfall kann für Angehörige nicht nur emotional belastend sein, sondern auch juristisch und finanziell zur Herausforderung werden. Vor allem dann, wenn mehrere Erben gemeinsam über den Nachlass verfügen und unterschiedliche Vorstellungen haben. Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, Ihren Erbteil zu verkaufen – schnell, diskret und zu fairen Konditionen. Dabei kaufen wir direkt und selbst an und übernehmen den gesamten Abwicklungsprozess.

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist ein Erbteil?
2. Was ist ein Erbteilsverkauf?
3. Warum einen Erbteil zu verkaufen die beste Lösung ist
4. Wie funktioniert ein Erbteilsverkauf?
5. Vorteile beim Kauf durch uns
6. So verkaufen Sie Ihren Erbteil an uns
7. Häufig gestellte Fragen
8. Jetzt Erbteil verkaufen - schnell, fair und unkompliziert

Was ist ein Erbteil?

Im Todesfall geht das Vermögen – einschließlich Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen, aber auch Verbindlichkeiten – der verstorbenen Person im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB unmittelbar auf die Erben über.

Erben mehrere Personen so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der Begriff Erbteil bezeichnet dabei den Anteil eines Erben am gesamten Nachlass der verstorbenen Person. Die Höhe dieses Anteils ergibt sich aus der Verfügung des Verstorbenen oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, aus der gesetzlichen Erbfolge.

Bei dem Erbteil handelt es sich dabei um eine abstrakte Quote am Gesamtvermögen des Erblassers. Erst im Rahmen der Nachlassauseinandersetzung oder durch Vereinbarungen unter den Miterben wird diese Quote in konkrete Werte oder Gegenstände überführt.

Der Erbteil bestimmt dabei nicht nur den Anteil an der Erbmasse, sondern auch an den Verbindlichkeiten des Erblassers. Außerdem bestimmt die Höhe des Erbteils die Höhe des Mitspracherechts bei der Verwaltung des Nachlasses.

Der Erbteil ist nicht mit dem Pflichtteil zu verwechseln. Bei dem Pflichtanteil handelt es sich um einen Anspruch auf Geldzahlung gegenüber der Erbengemeinschaft. Als Pflichtteilsberechtigter wird man kein Teil der Erbengemeinschaft.

Was ist ein Erbteilsverkauf?

Es ist möglich als Miterbe den eigenen Anteil an der Erbengemeinschaft zu veräußern. Diesen Vorgang nennt man Erbteilsverkauf. Geregelt ist dieser in § 2033 BGB. Der Erbteil kann sowohl an einen Miterben als auch an Dritte verkauft werden. Es wird hierbei immer der gesamte Erbteil verkauft. Ein Verkauf einzelner Nachlassgegenstände ist nur gemeinsam mit allen Miterben möglich.

Alternativen zum Erbteilsverkauf

Die Erbauseinandersetzung
Eine andere Alternative stellt die Erbauseinandersetzung dar. Hierbei wird die Erbengemeinschaft aufgelöst und eine Verteilung des Nachlasses auf die einzelnen Miterben findet statt. Sollte hierbei keine Einigung zwischen den Miterben erzielt werden, kommt es zu einem Pfandverkauf oder einer Teilungsversteigerung. Im Idealfall einigen sich die Miterben gemeinsam auf einen Teilungsplan. Ist dies nicht möglich, bleibt nur die Klage auf Erbauseinandersetzung. Ein langwieriger Prozess.

Die Abschichtung
Bei der Abschichtung verzichtet ein Miterbe auf seine Rechte als Mitglied der Erbengemeinschaft. Im Gegenzug erhält er eine Abfindung. Sein somit frei gewordener Erbteil geht auf die anderen Miterben über. Die Abschichtung ist in der Umsetzung einfach, da sie keine notarielle Beurkundung benötigt. Es muss jedoch eine Einigung mit den Miterben über die Höhe der Abfindung erfolgen. Dies kann zum einen an der Motivation aber auch den finanziellen Möglichkeiten der Miterben scheitern.

Warum ein Erbteil zu verkaufen die beste Lösung ist

Ein Erbfall stellt für die Hinterbliebenen eine seelische Belastung dar. Neben dem persönlichen Verlust stehen auch organisatorische Herausforderungen an. Ein Konfliktpunkt kann dabei in der Erbengemeinschaft liegen. Ist man sich in der Erbengemeinschaft uneinig, kann dies zu Stillstand führen. Zum Beispiel:

  • Immobilien können nicht genutzt oder verkauft werden.
  • Konten bleiben gesperrt.
  • Streitigkeiten blockieren jede Entscheidung.

Wer seinen Erbteil verkauft, schafft – zumindest für sich selbst – klare Verhältnisse:

  • Sofortige Liquidität
    Anstatt sich monate- oder jahrelang mit der Erbengemeinschaft herumzuschlagen oder mit der Verwaltung einer Immobilie beschäftigt zu sein erhalten Sie den Kaufpreis bereits innerhalb weniger Wochen.
  • Kein Aufwand für Verwaltung
    Die Verwaltung des Nachlasses kann sehr zeitaufwendig auf. Auch danach können noch verwaltungstechnische Aufgaben, beispielsweise durch die Vermietung einer gemeinsam gemieteten Immobilie, anfallen. Durch einen Verkauf Ihres Erbteils geht dieser Aufwand auf den Käufer über und Sie haben mehr Zeit für sich.
  • Keine laufenden Kosten und wirtschaftliche Risiken
    Sobald Sie Ihren Erbteil verkauft haben fallen für Sie keine laufenden Kosten an. Auch haben Sie kein wirtschaftliches Risiko was zum Beispiel den Wertverlust von Aktien oder anderen Kapitalanlagen angeht. Der Erbteil-Käufer trägt das volle Kostenrisiko.
  • Planungssicherheit
    Sobald Sie unser Angebot erhalten haben, können Sie mit der Kaufpreissumme planen. Finanzielle Schwankungen, wie sie durch den wechselhaften Erlös von Wertpapieren oder Mieteinahmen auftreten, tauchen nicht auf.
  • Entlastung von emotionalen Konflikten
    Die ständige Auseinandersetzung mit den Erben kann ziemlich belastend sein. Teilweise handelt es sich hierbei um Personen, zu denen man keine gute Beziehung hat. Durch einen Erbteilsverkauf können Sie sich von diesem emotionalen Ballast befreien.

Wie funktioniert ein Erbteilsverkauf?

Voraussetzungen

Damit Sie Ihr Erbe verkaufen können müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Die Erbschaft muss angenommen worden sein. Sollte das Erbe ausgeschlagen worden sein ist ein Verkauf des Erbteils nicht möglich.
  • Der Verkäufer muss verfügungsbefugt sein. Nur der tatsächliche Erbe kann den Erbteil verkaufen.
  • Der Erbteil darf nicht befristet oder bedingt sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt können Sie Ihren Erbteil verkaufen.

Ablauf

Der Ablauf eines Erbteilsverkauf:

  • Ermittlung des Nachlasswertes
    Hierzu müssen sämtliche Werte des Nachlasses ermittelt werden. Dazu zählen zum Beispiel Verbindlichkeiten, Immobilien, Bankguthaben und Unternehmensanteile.
  • Suche nach Käufer
    Nachdem der Nachlasswert ermittelt wurde muss ein passender Käufer gefunden werden. Dies kann sich schwierig gestalten. Oftmals sind die Miterben die erste Anlaufstelle. Wenn diese den Erbteil nicht kaufen möchten bleiben nur Dritte. Dies können Investoren, Privatpersonen oder Firmen sein. Gerade bei Erbteilen die einen Wert von unter 100.000 € haben ist es schwierig einen passenden Käufer zu finden, da der Kauf für den Käufer mit einigem Aufwand und Kostenrisiken verbunden ist. Sobald ein Käufer gefunden wurde muss sich noch auf einen Kaufpreis geeinigt werden. Auch hier kann es zu Problemen führen, wenn die Vorstellungen des Käufers und des Verkäufers auseinandergehen
  • Notarielle Beurkundung des Vertrags
    Der Vertrag über den Erbteilsverkauf muss notariell beurkundet werden. Dies ergibt sich aus § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 2371 BGB
  • Vorkaufsrecht der Miterben
    Gem. § 2034 BGB steht den Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Das bedeutet, die Miterben haben die Möglichkeit den Erbteil zu denselben Konditionen wie der Dritte zu erwerben. Die Miterben werden nach Unterzeichnung des notariell beurkundeten Vertrages informiert und können innerhalb von zwei Monaten ihr Vorkaufsrecht ausüben.

Rechtliche Folgen

Durch den Kauf des Erbteils tritt der Käufer an die Stelle des Verkäufers und wird Miterbe. Der Verkäufer scheidet aus der Erbengemeinschaft aus. Der Käufer übernimmt die Rechten und Pflichten des Verkäufers. Dies hat auch Auswirkungen auf die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Nach dem Kauf haftet der Käufer für die Verbindlichkeiten. Durch den Verkauf ändert sich jedoch nichts an den Eigentumsverhältnissen der einzelnen Nachlassgegenstände, da der Käufer in die Gesamthandsgemeinschaft eintritt. Auch geht die Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung der Nachlassinsolvenzverfahrens mit dem Kauf des Erbteils auf den Käufer über.

Vorteile beim Kauf durch uns

Keine Kosten für Sie

Für Sie entstehen bei dem Erbteilsverkauf keinerlei Kosten. Alle anfallenden Kosten wie zum Beispiel Notarkosten werden von uns übernommen.

Sicherheit und Transparenz

Wir sprechen Risiken offen an und sorgen für eine sichere Abwicklung. Unser Ziel ist es, dass Sie beim Erbteilverkauf von Anfang bis Ende ein gutes Gefühl haben. Mit einem direkten Erbteilskauf schaffen Sie für sich einen klaren Abschluss – schnell, fair und ohne Umwege.

Direkter Ankauf statt Vermittlung! – Ihr Vorteil im Erbteilskauf

Wir vermitteln nicht den Verkauf Ihres Erbteiles an einen Investor, sondern wir kaufen Erbteile selbst an und wickeln den Nachlass bzw. die Erbengemeinschaft danach selbst in Eigenregie und mit Hilfe unserer eigenen Sach- und Fachkunde ab. Wir sind deswegen nicht darauf angewiesen, einen Kaufinteressenten für Ihren Nachlassanteil suchen zu müssen, sondern wir sind selbst Erbteilskäufer. Das spart Zeit, Vermittlungsgebühren und ermöglicht sehr individuelle Beratung und eine flexible Kaufpreisgestaltungen. So können wir beispielsweise vereinbaren, dass Sie als Erbteilsverkäufer einen zusätzlichen Betrag erhalten, wenn wir aus der Abwicklung des Nachlasses einen besseren Wert erzielen, als anfangs prognostiziert. Als Verkäufer profitieren Sie von diesem direkten Ankauf:

  • Schnellere Entscheidungen, weil wir selbst den Erbteil kaufen.
  • Sichere Abwicklung, da wir den gesamten Prozess steuern.
  • Keine Vermittlungsprovisionen, die den Kaufpreis schmälern könnten.

Erbteilskauf auch bei schwierigen Erbengemeinschaften

Nicht jede Erbengemeinschaft funktioniert harmonisch. Häufig gibt es festgefahrene Streitigkeiten oder juristische Auseinandersetzungen. In solchen Fällen ist Erfahrung im Erbteilskauf entscheidend.

Wir übernehmen auch Nachlassteile, die andere Erbteilskäufer meiden:

  • Zerstrittene Erbengemeinschaften, bei denen einen Erbteil zu verkaufen oft die einzige Lösung ist, um die eigenen Nerven zu schonen.
  • Komplexe Eigentumsverhältnisse, wenn Immobilien nicht teilbar sind.
  • Durch mehrfache Erbfälle ungeklärte Miteigentumsverhältnisse an Immobilien, Mini-Anteile an Immobilien, Erbteile von Erbeserben, auch bei unbekannten Miterben (sog. zersplitterte Erbengemeinschaften).
  • Nachlässe mit möglichen unbekannten Verbindlichkeiten, möglicherweise zahlungsunfähige Nachlässe, unüberschaubare Vermögensverhältnisse, Auslandsvermögen – alles Fälle, in denen wir in erheblichem Maße ins Risiko gehen.

Spezialisiert auf Erbteile zwischen 30.000 € und 100.00 €

Viele Erbanteile bewegen sich in einem mittleren Wertbereich – zu groß, um sich nicht darum zu kümmern, zu klein, um viel Geld für Anwälte zu bezahlen und zu klein, um professionelle Investoren dafür zu interessieren. Genau hier liegt unsere Stärke:

Wir konzentrieren uns auf Erbteile im Wert von 30.000 € bis 100.000 € und können so besonders flexibel agieren.

Ganz gleich, ob Sie einen Erbteil verkaufen möchten, der aus Bankguthaben, Immobilienanteilen oder beweglichem Vermögen besteht – wir nehmen eine Wertabschätzung vor, schätzen den zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Aufwand für die Umsetzung der Nachlassgegenstände in Geld ab und machen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Erbteil.

Persönliche Beratung

Der Verkauf eines Erbteils ist eine sehr emotionale Angelegenheit. Deshalb ist für uns eine persönliche Beratung sehr wichtig. Gerne beantworten wir Ihre Fragen telefonisch oder falls Sie im Raum Nürnberg, Köln oder Frankfurt ansässig sind, oder dort hinkommen möchten, sehr gerne in einem persönlichen Gespräch. Eine Kommunikation per Mail ist auch möglich, ist aber erfahrungsgemäß nicht die richtige Austauschform in so einer Sache. Deshalb bevorzugen wir den direkten Austausch.

So verkaufen Sie Ihren Erbteil an uns

In nur wenigen Schritten können Sie Ihren Erbteil innerhalb weniger Tage an uns zu verkaufen:

  1. Erste Kontaktaufnahme
    Sie schildern uns Ihre Situation über unser Kontaktformular mit ersten Informationen zum Erbfall – oder auch einfach mit einer Bitte um telefonische Kontaktaufnahme.
  2. Wir sprechen mit Ihnen
    Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihren Fall persönlich zu besprechen.
  3. Wertermittlung
    Wir ermitteln Nachlassgegenstände, wenn erforderlich, prüfen Ihre Unterlagen und ermitteln den realistischen Wert, um ein faires Erbteilskauf-Angebot zu erstellen.
  4. Angebot
    In der Regel geben wir Ihnen innerhalb von ein bis zwei Tagen ein Kaufangebot. Bei größeren und komplexeren Nachlässen und Auslandsvermögen kann es etwas länger dauern. Aber auch da sind wir schnell.
  5. Notarielle Beurkundung
    Wenn Sie unser Angebot annehmen, wird der Erbteilskaufvertrag schnell und rechtssicher beurkundet. Die Kosten für die Beurkundung übernehmen wir.
  6. Schnelle Auszahlung
    Schnelle Auszahlung: Nach Abschluss des Erbteilskaufs erfolgt die Überweisung innerhalb weniger Werktage.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Erbteil ohne Zustimmung der Miterben verkaufen?

Ja, Sie können Ihren Erbteil ohne Zustimmung der Miterben verkaufen. Ihre Miterben haben nur die Möglichkeit von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Das bedeutet, dass die Miterben Ihren Erbteil zu denselben Konditionen erwerben können wie der ursprüngliche Käufer. Hierdurch entsteht Ihnen kein Nachteil.

Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Erbteil zu verkaufen?

Für den Notartermin benötigen Sie neben einem Ausweisdokument auch einen Erbschein oder notarielles Testament und ein Nachlassverzeichnis.

Wie berechnet sich der Verkaufspreis des Erbteils?

Der Verkaufspreis basiert auf dem Wert des Nachlasses. Dieser ergibt sich aus den Vermögenswerter abzüglich der Verbindlichkeiten. Außerdem werden die Streit- und Prozessrisiken abgewogen. Anhand dieser Variablen erfolgt dann die Berechnung des Verkaufspreises.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Erbteilsverkauf?

Die Notarkosten werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet und richten sich nach dem Wert des zu verkaufenden Erbteils.

Muss ich Erbschaftssteuern zahlen, wenn ich meinen Erbteil verkaufe?

Durch den Erbteilsverkauf fällt keine gesonderte Erbschaftssteuer an. Diese wird bereits durch den Erbfall fällig und wird von der Erbengemeinschaft getragen.

Muss ich meinen gesamten Erbteil verkaufen?

Ja, Sie müssen Ihren gesamten Erbteil verkaufen. Ein anteiliger Verkauf ist nicht möglich.

Jetzt Erbteil verkaufen – schnell, fair und unkompliziert

Sie möchten Ihren Erbteil verkaufen? Kontaktieren Sie uns damit wir Ihren Fall prüfen und Ihnen ein Angebot zum Kauf Ihres Erbteils machen können – auch bei komplizierten Erbengemeinschaften oder unklaren Nachlasssituationen.