Erbschaftssteuer

Im Erbfall wird Erbschaftssteuer fällig. Hierbei gibt’s es unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und weitere Besonderheiten zu beachten. Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um ein Ländersteuer, das heißt die Steuer fließt den jeweiligen Bundesländern zu. Die Regelungen zur Erbschaftssteuer finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Hier erfahren Sie mehr rund ums Thema Erbschaftssteuer.

Inhaltsverzeichnis

1. Wann wid Erbschaftssteuer fällig?
2. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
3. Wie erstelle ich eine Erbschaftssteuererklärung?
4. Erbschaftssteuer in der Erbengemeinschaft
5. FAQ
6. Fazit

Wann wird Erbschaftssteuer fällig?

Erbschaftssteuer fällt an, sobald der Erbfall eintritt. Mit dem Tod des Erblassers geht der Nachlass direkt auf den Erben über. Damit Erbschaftssteuer anfällt, muss einer der Beteiligten, also Erbe oder Erblasser, seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Entrichtet werden muss die Erbschaftssteuer jedoch erst nach Zahlungsaufforderung durch das Finanzamt.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Für die Berechnung sind der Erbschaftssteuer sind einige Faktoren entscheidend: Freibeträge, Steuerklasse und Höhe der Erbschaft.

Übersicht Freibeträge

Freibeträge sind abhängig von Verwandtschaftsverhältnis. Je enger die familiäre Bindung, desto höher ist der Freibetrag. Die Höhe der Freibeträge kann zwischen 20.000 € und 500.000 € liegen. Außerdem gibt es für Eheleute und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, die unter 28 Jahre alt sind, weitere Freibeträge. Es muss nur der Teil des Erbes versteuert werden der oberhalb des Freibetrages liegt.

  • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner 500.000
  • Kind und Enkel, falls das Elternteil nicht mehr lebt 400.000
  • Enkelkinder, deren Elternteil in der Erbfolge noch lebt 200.000
  • Eltern, die von ihren Kindern erben, sowie Urenkel 100.000
  • Alle anderen Erben (auch falls nicht verwandt) 20.000 €

Weitere Freibeträge

Erben können von weiteren Freibeträgen profitieren.

Besonderer Versorgungsfreibetrag

Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder des Erblassers unter 28, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen waren, steht der sogenannte Versorgungsfreibetrag zu. Die Höhe dieses Freibetrages richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Alter des Kindes.

Verwandschaftsverhältnis besonderer Versorgungsfreibetrag
Ehe- und Lebenspartner 265.000 €
Kinder bis 5 Jahre 52.000 €
Kinder bis 10 Jahre 42.000 €
Kinder bis 15 Jahre 30.700 €
Kinder bis 20 Jahre 20.500 €
Kinder bis 27 Jahre 10.300 €

 

Selbstgenutzte Immobilie

Eine weitere Besonderheit gibt es bei selbstgenutzten Immobilien. Hat der Erblasser eine Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt und zieht der Partner nach dem Versterben in die Immobilie ein und wohnt dort mindestens 10 Jahre lang, so entfällt die Erbschaftssteuer. Dies gilt auch für Kinder, allerdings ist die Wohnfläche hier auf 200 Quadratmeter begrenzt. Übersteigt die Wohnfläche der Immobilie diesen Wert, muss die darüberliegende Fläche versteuert werden. Wird die Immobilie verkauft oder der Erbe zieht aus, so wird die Erbschaftssteuer rückwirkend fällig. Dies ist ausnahmsweise nicht der Fall, wenn der Auszug aus triftigen Gründen, beispielsweise einer Pflegebedürftigkeit, erfolgt.

Steuerbefreiung für Hausrat

Für vererbten Hausrat fällt unter Umständen keine Erbschaftssteuer an. Erben der Steuerklasse 1 können Hausrat im Wert von bis zu 41.000 € steuerfrei erben. Bei anderen beweglichen Gegenständen gilt eine Grenze von 12.000 €.

Für Personen der Steuerklasse 2 oder 3 ist ein Erwerb von Hausrat oder anderen beweglichen Sachen von bi zu 12.000 € möglich.

Von diesen Regelungen sind bestimmte Gegenstände ausgenommen, wie beispielsweise Wertpapiere, Münzen und Gold.

Übersicht Steuersätze

Bei Erbschaften wird zwischen 3 Steuerklassen unterschieden. Diese liegen zwischen 7 % und 50 %. Die Einteilung erfolgt ausgehend von dem Verwandtschaftsverhältnis sowie der Höhes des zu versteuerten Erbes.

Steuerklasse 1: Für (Ehe-)Partner, Kinder und Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Großeltern gilt ein Steuersatz von 7% bis 43%.

Steuerklasse 2: Für Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner gilt ein Steuersatz in Höhe von 15% bis 43 %.

Steuerklasse 3: Für alle übrigen Erben gibt ein Steuersatz von 30% bis 50%.

Übersicht

Zu versteuerndes Erbe Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3
bis 75.000 €  7 15 30
bis 300.000 € 11 20 30
bis 600.000 € 15 25 30
bis 6.000.000 € 19 30 30
bis 13.000.000 € 23 35 50
bis 26.000.000 € 27 40 50
über 26.000.000 € 30 43 50

Höhe der Erbschaft

Auch die Höhe der Erbschaft ist für die Berechnung der Erbschaftssteuer relevant. Hierfür werden die Verbindlichkeiten von dem Vermögen des Nachlasses abgezogen.

Besonderheit Immobilie

Wird eine Immobilie geerbt muss das zuständige Finanzamt innerhalb von 3 Monaten über das Erbe informiert werden. Das Finanzamt ermittelt daraufhin den Verkehrswert der Immobilie. Hierfür gibt es verschiedene Methoden, die von Art und Nutzung der Immobilie abhängig sind.

  1. Vergleichswertverfahren
    Hierbei wird der Wert der Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Umgebung verglichen. Dieses Verfahren kommt vor allem bei selbst genutzten Immobilien wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern in Frage.
  1. Ertragswertverfahren
    Bei vermieteten Immobilien wird oft das Ertragswertverfahren angewendet. Hierbei werden die potenziellen Einnahmen, die sich aus einer Vermietung ergeben, berücksichtigt.
  1. Sachwertverfahren
    Kommen beide Methoden nicht infrage, weil es zum Beispiel keine vergleichbaren Gebäude gibt, dann findet das Sachwertverfahren Anwendung. Dort wird der Wert anhand des Boden- und Gebäudewertes berechnet.

Der ermittelte Wert wird per Feststellungsbescheid mitgeteilt. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Dies führt zur Überprüfung des festgestellten Wertes durch einen Immobiliensachverständigen.

Berechnung der Erbschaftsteuer

Um die Erbschaftssteuer zu berechnen, werden die Freibeträge von dem Wert des Nachlasses abgezogen. Die Differenz wird dann mit dem jeweiligen Steuersatz multipliziert.

Beispiele:

Beispiel 1: E erbt von seinem Vater 600.000 €. Der Freibetrag für eine Erbschaft von einem Elternteil beträgt 4000.00 €. Die Different beträgt 200.000 €. Der Steuersatz der Klasse 1 ist in diesem Fall einschlägig und beträgt 11 %. Rechnung: 200.000 € / 100 x 11 = 22.000 € Die Erbschaftssteuer 22.000 €

Beispiel 2: Ehefrau E erbt von ihrem Ehemann das gemeinsam bewohnte Haus im Wert von 1.000.000 €. Der Freibetrag bei einer Erbschaft von einem Ehegatten beträgt 500.000 €. Allerdings bewohnt sie weiterhin das Haus. Wohnt sie dort für 10 Jahre wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Beispiel 3: E erbt von ihrer Tante 50.00 €. Der Freibetrag liegt bei 20.000 €. Die zu versteuernde Erbschaft liegt bei 30.000 €. Da E als Nicht erbt, berechnet sich der Steuersatz aus der Steuerklasse 2. Für 30.000 € liegt der Steuersatz bei 15 %. Rechnung: 30.00 € /100 x 15 = 4.500 € Die Erbschaftssteuer beträgt 4.500 €.

Wie erstelle ich eine Erbschaftssteuererklärung?

Die Annahme der Erbschaft muss dem Finanzamt, das für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist, innerhalb von drei Monaten mitgeteilt werden. Die mitzuteilenden Informationen sind:

  • Name, Adresse, Beruf und Steuer-Identifikationsnummer des Erben und Erblassers
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers
  • Verwandtschaftsgrad
  • Gegenstände und geschätzter Wert des Erbes
  • Frühere Schenkungen des Erblassers falls vorhanden

Das Finanzamt prüft daraufhin, ob Erbschaftssteuer zu entrichten ist. Ist dies der Fall, folgt eine Aufforderung eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Durch diese kann das Finanzamt die Erbschaftssteuer festsetzen. Üblicherweise wird für die Erstellung eine Frist von einem Monat oder sogar mehr eingeräumt.

Nach Bearbeitung der Erbschaftssteuererklärung verschickt das Finanzamt einen Steuerbescheid. Dieser ist innerhalb eines Monats zu bezahlen.

Erbschaftssteuer in der Erbengemeinschaft

Erben mehrere gemeinsam bilden sie eine Erbengemeinschaft. Jeder der Erben hat einen Anteil an der Erbschaft, den sogenannten Erbteil. Dadurch gehört allen Erben alles gemeinsam. Entscheidungen über die Nutzung oder Veräußerung von Gegenständen oder Immobilien können nur gemeinsam im Konsens getroffen werden. Die Erbschaftssteuer wird jedoch nicht von der Erbengemeinschaft gemeinsam getragen, sondern wird für jeden Miterben einzeln berechnet.

FAQ

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?

Jeder der erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen, wenn die Erbschaft über den Freibeträgen liegt.

Müssen minderjährige Kinder Erbschaftsteuer zahlen?

Ja, auch Minderjährige müssen Erbschaftssteuer zahlen, wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt.

Muss ich mein Haus verkaufen, um Erbschaftssteuer zu zahlen?

Fällt Erbschaftssteuer aufgrund einer selbst genutzten Immobilie an, kann die Erbschaftssteuer bis zu 10 Jahre gestundet werden, wenn ansonsten nur eine Veräußerung der Immobilie zur Deckung der Erbschaftssteuer infrage kommt.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einem Vermächtnis?

Die Erbschaftssteuer bei einem Vermächtnis wird nach denselben Regeln, wie ein normaler Erbfall berechnet. Entscheidend ist Freibetrag, Steuerklasse und Erbschaftshöhe.

Fazit

Die Erbschaftssteuer kann im Erbfall schnell zur finanziellen Herausforderung werden, insbesondere wenn Immobilien zum Nachlass gehören. Entscheidend für die Höhe sind Freibeträge, Steuerklassen und mögliche Steuerbefreiungen. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Erbschaftssteuer richtig zu berechnen und Gestaltungsspielräume zu nutzen.