Was ist eine Verfügung von Todes wegen?

Unter einer Verfügung von Todes wegen versteht man vertragliche oder einseitige Regelungen für den Todesfall. Mit einer Verfügung von Todes wegen kann ein Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. In der Verfügung von Todes wegen können die Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Enterbungen oder Teilungsanordnungen geregelt werden.

Arten der Verfügung von Todes wegen

Die Verfügung von Todes wegen lässt sich in zwei Arten unterscheiden: Einseitige und vertragliche Regelungen. Eine einseitige Regelung wird als Testament bezeichnet. Der Erbvertrag stellt eine vertragliche Regelung dar.

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Erfährt ein Nachlassgericht vom Tod eines Erblassers eröffnet es die Verfügungen von Todes wegen des Erblassers, die sich in seinem Besitz befinden. Hierzu kann das Nachlassgericht einen Termin mit den gesetzlichen Erben und sonstigen Beteiligten ansetzen. Häufiger kommt es zu einer sogenannten “stillen Eröffnung” ohne Termineinladung. Kommt es zu einer Eröfnung ohne Termin werden die Beteiligten über den sie betreffenden Teil der Verfügung von Todes wegen auf dem Schriftweg infomiert.

Kosten einer Verfügung von Todes wegen

Die Kosten für die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen sind unterschiedlich. So kann ein privates Testament eigenhändig geschrieben und aufbewahrt werden, sodass hierfür keine Kosten anfallen. Der Erbvertrag hingegen muss notariell beurkundet werden. Hierbei fallen Kosten an, die Abhängig vom Wert des Nachlasses sind. Die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen vor dem Nachlassgericht kostet 100 €. Diese sind von dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu tragen.